Sind an Ihrem Wohngebäude oder Gewerbeobjekt Schäden entstanden, so kann seitens der Gebäudeversicherung eventuell eine Ersatzpflicht bestehen, bedeutet, dass die Versicherung für den aufgetretenen Schaden aufkommen muss. Grundlage dazu bietet der geschlossene Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer selbst.
Zu klären ist hierbei, ob die Schadenursache und der daraus entstandene Folgeschaden Gegenstand der Versicherungsbedingungen sind und ob der Schaden durch den Versicherer beglichen werden muss. Hierzu sollte Sie sich im besten Fall einen externen Sachverständigen zu Rate ziehen. Mit Hilfe unserer speziell dafür ausgebildeten Sachverständigen ermitteln wir die Schadenursache und können das Gebäude daraufhin bewerten. Durch unsere jahrelange Erfahrung und unser Fachwissen stellt die Erstattung von Gutachten zu Gebäude-Versicherungsschäden einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt von uns dar.