Wir erstellen für Sie Restnutzungsdauergutachten von privaten und gewerblichen Immobilien.
- Was bedeutet die Restnutzungsdauer von Immobilien?
Die Restnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem eine Immobilie noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Dabei handelt es sich nicht um eine einfache mathematische Differenz (Gesamtnutzungsdauer minus Alter), sondern um eine individuelle Bewertung. - Berücksichtigung von Maßnahmen:
Effekte durch Modernisierungen und Sanierungen fließen direkt in die Bewertung ein. - Individuelle Faktoren:
Auch Baumängel oder besondere Unterhaltungsaspekte beeinflussen die Dauer. - Flexibilität:
Je nach Zustand kann dies zu einer verkürzten oder auch verlängerten Restnutzungsdauer führen.
- Was ist der steuerliche Vorteil?
Das Finanzamt setzt bei einem Immobilienerwerb in der Regel eine pauschale Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % Abschreibung) an.- Erhöhte Abschreibung: Durch ein Gutachten kann eine geringere Restnutzungsdauer nachgewiesen werden.
- Senkung der Steuerlast: Ein kürzerer Abschreibungszeitraum führt zu einer höheren jährlichen Absetzung für Abnutzung und verringert so direkt Ihre Steuerlast.
Checkliste - Lohnt sich ein Gutachten für meine Immobilie?
Ein Gutachten ist besonders aussichtsreich unter folgenden Bedingungen:
- Die Immobilie ist älter als 30 Jahre.
- Es wurde bisher keine Kernsanierung durchgeführt.
- Bei Gewerbeimmobilien: Das Objekt ist bereits 10 bis 20 Jahre alt.
- Die Immobilie wird vermietet oder betrieblich genutzt (keine reine Eigennutzung).
- Vergleich der Bewertung vor und nach der Gutachtenerstellung
Beispielberechnung Restnutzungsdauergutachten
| Faktoren | Standard (ohne Gutachten) | mit Restnutzungsdauergutachten |
|---|---|---|
| Gebäudesachwert | 750.000 € | 750.000 € |
| Nutzungsdauer | 50 Jahre | 32 Jahre |
| Abschreibungssatz | 2% | 3,13% |
| Jährlicher steuerlicher Absetzungsbetrag |
15.000 € | 23.438 € |
Sehr oft haben sich die Kosten für das Gutachten bereits nach einem Jahr amortisiert.
Ablauf der Gutachtenerstellung
- Kostenlose Ersteinschätzung:
Prüfung (Alter, Modernisierungsstand), ob ein Gutachten sinnvoll ist. - Beauftragung:
Einreichung erforderlicher Unterlagen und ggf. Durchführung eines Ortstermins. - Erstellung:
Restnutzungsdauergutachten durch zertifizierte Sachverständige. - Einreichung:
Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung (Anlage V).







